Zitat:
	
	
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					Zitat von Ironmanfranky63  Das habe ich nicht gesagt aber denen steht nicht der gleicheSatz zu wie einem Arbeitnehmer der 35 Jahre oder noch mehr eingezahlt hat.
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 Offtopic: 
Der Vergleich ist in der Sache völlig falsch.
Der arbeitslos gewordene Arbeitnehmer erhält aus der Versicherungskasse, in die er und der Arbeitgeber einzahlte, das Arbeitslosengeld für eine bestimmte Zeit. 
Der Asylbewerber erhält von der Versicherungskasse 
nichts. 
Er bekommt vom Staat (Länder/Kommunen) Leistungen zur Sicherung der Grundexistenz aus den Steuernmitteln.
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Asylbew...eistungsgesetz
Und nur mit letzterem, der ausreichenden Grundsicherung (dem Existenzminimum) von hilfsbedürftigen Asylbewerbern in der BRD beschäftigte sich das BVG. Und auch nach dem Urteil des BVG erhalten weiterhin Asylbewerber keine geldwerte Unterstützung für Inneneinrichtung und Haushaltsgeräte sowie auch nicht die gleichen Krankenkassenleistungen. 
Sorry, an alle  wg. Offtopic, aber eine sachliche Richtigstellung ist mir schon wichtig, da in diesem Thread die Behauptung X-mal wiederholt wurde.
-qbz