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Zitat von Rhing
Sorry, aber Du übersiehst Art. 4, Glaubens- und Gewissensfreiheit. Da muß ne Güterabwägung stattfinden zwischen der Körperlichen Unversehrtheit und Religionsfreiheit (wenn man mal unterstellt, dass Beschneidung religiös vorgegeben ist). Beide Rechte werden normalerweise von den Eltern für die nicht entscheidungsfähigen Kinder vorgenommen. Die Frage ist "nur", wo die Grenzen der Eltern sind.
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Ich halte die körperliche Unversehrtheit für höher gestellt (k.a. ob das wirklich so ist aber sonst würde es das Thema ja nicht geben). Im Idealfall würden also religiösen Eltern, welche die Religion unter das Grundgesetz stellen, das Kind nicht beschneiden lassen aber ihm gleichzeitig die Bedeutung des Rituals in ihrer Religion vermitteln.
Derartige Rituale "einfach so" zu machen weil es halt Brauch ist, bringt niemanden der Religion näher (wenn die Eltern im frühen Kindesalter entscheiden). Aber zu erkennen, dass man nicht beschnitten ist und die Eltern einem erzählt haben, dass es in der Religion wichtig ist Beschnitten zu sein und man die Religion annimmt indem man Beschnitten wird und sich DANN dazu entscheidet, das ist freie Religionsausübung, auch der Eltern.
Meiner Meinung nach der richtige Umgang mit diesem Thema.