Zitat:
Zitat von holger
Nur mal theoretisch:
Wenn in der Situation wie beim Schleck derzeit dann ein Athlet ein Attest nachreicht, ...
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Nachreichen geht da nicht. Grob gesprochen muss man vorher mit einem Attest eine Ausnahmegenehmigung (TUE) beim Verband beantragen. Der erteilt diese dann, oder eben nicht. Erst dann darf man das Medikament nehmen.