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Alt 13.07.2012, 19:43   #35
Vicky
Szenekenner
 
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Registriert seit: 11.03.2011
Ort: Sankt Augustin
Beiträge: 6.614
Zitat "Ironman Sportordnung" (exemplarisch von der Webseite vom IM Regensburg):

Zitat:
5. Windschattenfahren ist verboten.
Es gilt eine Windschattenbox von 10 Metern Länge und 1.5 Metern Breite die nicht durchfahren werden darf.
Der Minimalabstand beträgt 10 m, gerechnet vom Ende des Hinterrades des Vordermannes bis zum Beginn des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers.
Ein Überholmanöver ist innerhalb von 30 Sekunden abzuschließen. Beim Überholen ist ein seitlicher Mindestabstand von 1.5 m einzuhalten. Der Athlet gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist. Der Überholte ist verpflichtet durch Zurückfallen den Minimalabstand wieder herzustellen.
Das Windschattenverbot gilt nicht bei:
• starken Steigungen,
• engen Kurven,
• im Bereich der Verpflegungsstationen
6. Die Windschattenbox von motorisierten Fahrzeugen entspricht einem unmittelbar hinter dem Fahrzeugheck beginnendes Rechteck von 35 Metern Länge und 3 Metern Breite.
Da steht nix von 7 - 8 m. Nur, dass an starken Steigungen, engen Kurven und an Verpflegungsstellen Einschränkungen zulässig sind... (zu Recht)...
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
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