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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - 3 bzw. 4 Speichenräder verboten?
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.07.2012, 23:11   #26
amontecc
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 1.479
Hier mal ein Auszug aus der Sportordnung:
für "normale" Triathlons:
Zitat:
Räder in Speichenkonstruktion können auch Speichenarm sein (so genannte Tri- und Four- spokes) sofern diese keine messerartigen Speichen besitzen. Vorderräder müssen gespeicht (konventionell oder speichenarm aus Kunststoff) sein.
Für Windschattenrennen:
Zitat:
müssen beide Räder von Speichenkonstruktion sein. Es dürfen auch speichenarme Räder (so genannte Tri- und Fourspokes) verwendet werden, sofern diese keine „messerartigen“ Speichen besitzen.
Fazit:
Bei Windschatten keine Scheibenräder, sondern vorne wie hinten Speichenräder.
Speichenarme Räder (<5 Speichen?) dürfen keine Scharfkantigen (Messerartigen) Speichen haben, müssen also im Quershnitt abgerundet sein.

Bei wenigen Speichen ist die Gefahr größer, dass man mit einem Körperteil hindurchreichen kann. Daher sind scharfe Kanten sichre nicht gesundheitsförderlich, falls man während der Rotation dort hineingerät.

Offensichtlich entsprechen bisher nur die Spinergy Rev X. dieser Beschreibung (messerartig), da die 4 (Doppel)-Speichen sehr dünn sind.

Interessant wird die Frage wahrscheinlich wieder bei den VR8-Rädern, oder? (8 Speichen ist ja auch nicht viel und das sind doch auch flache Speichern, oder hab ich das falsch gesehen?)
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