Zitat:
Zitat von radlrob
Ich könnte mir vorstellen, dass es mit dem hessischen Waldgesetz ähnlich endet, wie mit dem Handyverbot am Steuer:
Es juckt keine Sau.
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Bis irgendwas passiert, und die Versicherung sich weigert, die Unfallkosten zu übernehmen - schließlich war das ganze ja grob gesetzeswidrig.
Und die Gefahr eines Bußgeldes von 500 - 25.000 € einschließlich Beschlagnahmung des Fahrrades ist auch ein deutlich anderes Kaliber als 40€ + 1 Punkt...