Zitat:
Zitat von dickermichel
Bei einer Verurteilung durch Brandstiftung muß Breno dafür aufkommen, also hat die Versicherung keinen Schaden erlitten.
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Der Geschädigte wird durch die Gebäudeversicherung/-Hausratversicherung entschädigt soweit der Täter nicht zahlungsfähig ist.
Das die Versicherung ihre Forderung dann gegen den Täter geltend macht ist mir schon klar.
Heinrich