Zitat:
Zitat von dickermichel
Bist Du Richter?
Wenn ja, erkläre mir, warum man für Totschlag oft weniger bekommt.
|
Gott bewahre, nein

Ich bin kein Richter, sondern Anwalt. Früher, heute nicht mehr, mit Schwerpunkt Strafrecht.
Und trotzdem, auch wenn ich auf der anderen Seite Stehe, finde ich das Strafmaß völlig in Ordnung. Eine Bewährungsstrafe hätte mich jetzt überrascht.
Die hätte es eigentlich nur geben können, wenn es Umstände bei der Tat, und nicht im Vorleben, gegeben hätte, die das gerechtfertigt hätten.
Und "oft" weniger kriegt man bei Totschlag nicht (wir reden jetzt nicht von fahrlässiger Tötung, da gibt es durchaus meistens weniger, weil es eben nicht vorsätzlich ist).
WENN es da mal, in absoluten Ausnahmefällen, bei einem vorsätzlichen Totschlag weniger als, sagen wir mal, 7 Jahre gibt, dann müssen da schon ganz gewaltige Umstände bei der Tatbegehung vorliegen, die das rechtfertigen.
Ich hab grad kurz gegoogelt. Frau und Kinder waren tatsächlich vorher aus dem Haus gegangen.
Trotzdem: Das Urteil ist für schwere Brandstiftung - auch dann, wenn man eine verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt - eher am unteren Rahmen des Üblichen, wenn keine außergewöhnlichen Tatbegehungsumstände vorlagen, was ja nicht der Fall war.
Kurz gesagt, ich - aus Verteidigersicht - finde das Urteil durchaus angemessen und es war so zu erwarten.