Zitat:
Zitat von snigel
@Tomx: wer ist in solch einem Fall in der Beweispflicht?
Jeder sonst so dolle Anwalt könnte einen dann ja raushauen, fall die Beamten beweisen müssten wann er es konsumiert hat.
|
Ist auch so. Natürlich muss die Staatsanwaltschaft beweisen, dass es anders war.
Zugegebener Weise gibt es aber nicht oft solche Fälle, die dann tatsächlich auf dem Richtertisch landen, weil meistens sowieso vorher eingestellt wird.
Der klassische Fall wäre ja der: Die Polizei kommt dazu, wie jemand an einer schon halb gerauchten Haschzigarette zieht. Wie diese Zigarette nun in die Hand des Konsumenten gelangt ist, konnte die Polizei nicht feststellen, weil sie da noch nicht vor Ort war.
Wenn der Konsument sich jetzt dahingehend einlässt, er habe die Zigarette soeben erworben und sie sich sofort angezündet und geraucht, wird dieser Konsument straffrei bleiben.