Zitat:
Zitat von TomX
Das ist keine Idee, sondern Wirklichkeit.
Der bloße Konsum und der Besitz zum sofortigen Konsum auch von Koks, Crack, H... usw. sind nicht strafbar!
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das ist so nicht korrekt! wenn ich einen deutschen antreffe, der ein kfz führt und dabei positiv auf thc amph meth und co getestet wird, haben ich neben dem ordnungswidrigkeitenverfahren nach 24a StVG oder Strafverfahren nach 315 oder 316 StGB ein weiteres Strafverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln nach 1,3,29 BtMG einzuleiten, da nach Rechtsprechung der Konsum von BtM deren vorherigen Besitz indiziert.
Klar werden diese Verfahren immer eingestellt. Aber das heißt ja nicht dass es nicht strafbar ist