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Zitat von neonhelm
Sportordnung (SpO) Stand 01.12.2011 Seite 18
E.6 Sperre / Lizenzentzug
...DTU-Startpassinhaber, die bei nicht genehmigten Veranstaltungen (Wettkämpfe in DTU-Sportarten, die bei der DTU oder einem ihre Mitglieder nicht angemeldet wurden) teilnehmen, wird für die Dauer von bis zu 9 Monaten ihr DTU-Startpass entzogen und sie verlieren in diesem Zeitraum auch alle damit
verbundenen sonstigen Berechtigungen (Kaderzugehörigkeit usw.). Dies ist gleichbedeutend mit der Einziehung des Startpasses und/oder dem Verbot der Erteilung des Startpasses oder einer Tageslizenz. ...
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Das eigentlich paradoxe daran finde ich, dass ich als Startpassinhaber schlechter gestellt werde als der Teilnehmer mit Tageslizenz. Der Teilnehmer mit Tageslizenz wird nicht bei DTU-Wettkämpfen gesperrt, der Startpassinhaber darf 9 Monate Pause machen.
Matthias