Zitat:
Zitat von Nepumuk
Diese Zuständigkeit hat sich der Verband aber selbst gegeben, oder? Wie ist denn diese "Zuständigkeit" legitimiert? Falls diese Zuständigkeit in der gewünschten Form existieren würde, dann wäre es doch sicher ein Leichtes, eine nicht genehmigte Veranstaltung von den Behörden oder vor Gericht verbieten zu lassen, oder?
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Nein, die Veranstaltung kann der Verband nicht verbieten. Auch ein Gericht nicht, wenn alle gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen (Genehmigung Stadt, Polizei etc.) gegeben sind. Dafür ist der Verband nicht zuständig.
Er kann laut der eigenen Satzung nur seinen Startpassinhabern verbieten, dort zu starten. Weil sie sich selber mit dem Eintritt in den Verband unter die "Verbandsgerichtsbarkeit" gestellt haben.
Er genehmigt also eigentlich keine Veranstaltungen, sondern nur die Teilnahme der "eigenen" Athleten an einer Veranstaltung.
Ob bei Nichtgenehmigung darin eine unrechtmäßige Schädigung des Veranstalters besteht (gerade wenn der Verband gleichzeitig Konkurrent ist als Veranstaler eines Triathlons), sieht der betroffene Veranstalter naturgemäß anders als der Verband und ist hier wohl Teil des Problems. Und das könnte durchaus gerichtlich geklärt werden, mal abwarten.