Zitat:
Zitat von LidlRacer
...Kurz:
Es war ab 2011 eine verbotene Methode.
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da steht aber auch nicht, dass es
erst ab 2011 eine verbotene Methode war. Um diese Fragestellung (ob es auch davor schon eine verbotene Mwethode war) haben sie geschickt rumlarviert, weil es für
dieses Verfahren auch irrelevant war.
Es ist im übrigen kein Freispruch, das muss man auch betonen, sondern es wird eindeutig ein Verstoß gegen Antidopingbestimmungen festgestelt, aufgrund der besonderen Einzelumstände aber auf eine Sanktionierung verzichtet, was ich angesichts der Begründungen auch nachvollziehen kann.
(man kann sich aber natürlich jetzt denken, wie andere Anwälte bei zukünftigen Verfahren in derselben Affäre argumentieren werden, selbst wenn in anderen Fällen die Rahmenbedingungen anders aussehen sollten)