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Moin!
Deiner Schilderung nach denke ich eher, dass du Verursacher und er die Teilschuld gehabt hätte. ( abgesehen davon das es eine Schadensverteilung von 100 / 0 % ja nicht mehr gibt bei min. zwei Verkehrsteilnehmern)
Natürlich hätte er den Fahrtrichtungsanzeiger benutzen müssen, keine Frage. Aaaber du hättest der StVO nach ebend soviel Abstand halten müssen um rechtzeitig zum stehen kommen zu können(absolut NICHT als Vorwurf gemeint!).
Als Verursacher kommt der Vorausfahrende meines Erachtens nur in Betracht wenn er ohne Rechtfertigung "Notbremst".
Positiv bei deiner Anfrage ist, dass du offen schreibst, dass du etwas zu nahe warst, was eine objektive Bewertung zulässt.
Gute Besserung für dein Knie!
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