Zitat:
Zitat von sandra7381
... Mein Anwalt erzählte mir, dass bis 130% über dem Zeitwert okay seien. Mein Radhändler erzählte mir dann, dass mit einem Wertverlust von 10% im Jahr gerechnet wird.
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Da ist aber wohl was unterschiedliches gemeint: Bei Auto sagt die Rechtsprechung, dass du DEIN Auto reparieren lassen kannst, selbst wenn die Reparatur um 30 % über Zeitwert, liegt, wenn Du es tatsächlich reparieren läßt, d.h. es kann sogar über Neupreis liegen. Ich sehe keinen Grund, weshalb das bei Rädern nicht auch so gehandhabt werden sollte. Hat aber nix mit dem Wertverlust zu tun, sondern nur damit, dass der Geschädigte ja ne Schadensminderungspflicht hat und die wie dargestellt begrenzt ist.
Unabhängig davon sinkt der Zeit- oder Wiederbeschaffungswert natürlich mit dem Alter. 10% mag als grobe Daumenpeilung richtig sein, gilt aber sicher im Einzelfall nicht. Oder würdest Du ein Rad, das 2000 EUR gekostet hat, nach 1 Jahr für 1800 kaufen? Klar, da würde ich mit gleich ein neues Kaufen. Andererseits spielt's wohl keine Rolle, ob ein Rad 5 oder 6 Jahre alt ist. Spätestens bei 10 oder 11 Jahren paßt das ganze natürlich eh nicht mehr.