Zitat:
Zitat von Matthias75
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass diese Klausel bestand hat, falls ein gesperrter Athlet dagegen klagt. Dass der Verband mir vorschreibt, was ich in meiner Freizeit tun darf, halte ich (als Laie!) für einen zu starken Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.
Matthias
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Wie du schon schreibst, bist du laie. deswegen verstehst du das auch falsch. selbstverständlich kannst du starten wo du willst. aber genauso selbstverständlich kann dir der landesverband einen start bei seiner veranstaltung verweigern, sozusagen vom hausrecht gebruch machen. es gibt keinen rechtsanspruch auf einen startplatz. und der landesverband ist bei jedem genehmigten wettkampf der veranstalter, der verein der ausrichter.