Zitat:
Zitat von Matthias75
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass diese Klausel bestand hat, falls ein gesperrter Athlet dagegen klagt. Dass der Verband mir vorschreibt, was ich in meiner Freizeit tun darf, halte ich (als Laie!) für einen zu starken Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.
Selbst mein Arbeitsgeber kann mir, wenn überhaupt, nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen, die Ausübung bestimmter Tätigkeitkeiten in meiner Freizeit verbieten (Ich meine nicht Nebenjobs sondern Hobbys). Und dann soll das ein Verein einfach so durch eine allgemeine Klausel können?
Matthias
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Äh, dir verbietet ja niemand, etwas zu machen. Du darfst ja als freie Person überall teilnehmen, wo du magst. Du darfst halt in bestimmten Fällen nicht "beim Verband" starten, und zwar dann, wenn man eine Lizenz zum Teilnehmen braucht, und du vorher die Lizenzbedingungen trotz Besitz selbiger misachtet hast.
Der Vergleich mit dem Arbeitgeber hinkt. Selbst dieser kann dich einfach zu Hause lassen, wenn er mag. Er muss dich nicht arbeiten lassen. (Thema Freistellung)
Und auch bei anderen Freizeitaktivitäten kann dich einfach so jeder außen vor lassen, wie er mag. Wenn dich der Türsteher in der Disco nicht mag, hast du auch schlechte Karten. Die verbieten dir auch nicht in ne andere Disco zu gehen, nur eben nicht in deren eigene, weil du die falschen Klamotten an hast.