gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
4 Radtage Südbaden
4 Radtage
Südbaden
4 Radtage Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
30.04..-03.05.2026
EUR 199,-
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Kommerzialisierung des Triathlonsports
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 24.05.2012, 09:43   #43
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.307
Weiß eigentlich irgendjemand, worum es in der einstweiligen Verfügung genau geht?

Auf der Bike & Run-Seite kann ich nichts mehr dazu finden. Die Einstweilige verfügung richtet sich doch gegen den NRWTV. Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis muss doch der NRWTV irgendetwas getan, gesagt, behauptet etc. haben, an dem sich der Organisator in Köln gestört hat und das dem Verband damit untersagt ist. Um die zweifelhafte Sperrung der Mitglieder kann es sich ja nach der Pressemeldung des NRWTV nicht handeln.

Zitat:
Zitat von malihini Beitrag anzeigen
Der Verband ist Genehmigungsinstitution für alle Wettkämpfe rund um den Triathlonsport.
Ist er eben nicht! Wenn dem so wäre, könnte er sich den ganzen Quatsch mit der Sperrung von Startpassinhabern sparen, da er dem Veranstalter einfach die Durchführung verbieten könnte. die Satzung/Sportordnung, in der das drin steht ist nur für Mitglieder bindend.

Triathlon, Duathlon etc. sind Bezeichnungen einer Sportart, wie z.B. Fussball. Auf welcher Grundlage soll ein Verband das Monopol auf diesen Begriff und diese Sportart haben? Hat ja noch nicht mal die FIFA für Fussball geschafft.

Wenn ich als Nichtmitglied Der DTU auf die Idee komme, einen Triathlon zu veranstalten, kann die DTU rein gar nichts dagegen unternehmen.

Deshalb versuchen sie ja, diesen Veranstaltungen über die Teilnehmer das Wasser abzugraben.

Wobei ich es schon sehr paradox finde, gerade den Startpassinhabern, die ja einen Startpass haben, weil sie viele DTU-Wettkämpfe besuchen wollen, verbiete, andere Veranstaltungen zu besuchen, während Gelegenheitsstarter dies ohne Probleme dürfen.... Das heißt, als "Stammkunde" mit einer "Kundenkarte", mit der gezeigt habe, dass ich mehrheitlich in diese Haus einkaufen möchte, darf ich plötzllich nicht mehr zu Konkurrenz, während er Gelegenheitseinkäufer überall ein- und ausgehen darf wie er will?

Ich habe es schon an anderer Stelle geschrieben: Die DTU sollte besser versuchen, ihre Genehmigung eines Wettkampfes als Qualitätskriterium herauszustellen. Wird doch bspw. beim DLV auch gemacht, indem damit geworben wird, dass ein genehmigter Wettkampf "bestzeitlistenfähig" bzw. "genau vermessen" ist.

Analog dazu müßte die DTU die Vorteile der genehmigten Wettkämpfe herausstellen, z.B. Versicherungsschutz, organisiatorischer Mindeststandard, Kampfrichter bzw. Kontrolle der Regeleinhaltung für einen fairen Wettkampf etc. .

Wenn sich dann jemand dazu eintscheidet, an einem Wettkampf teilzunehmen, an dem keine Kampfrichter vor Ort sind oder der eventuell nicht so gut organisiert ist, ist das sein eigenes Risiko.

Wenn der Wettkampf dann wirklich so schlecht/unfair etc. ist, wird das der Markt regeln. Wenn nicht, muss die DTU mit der Konkurrenz leben. Siehe z.B. Ironman...

Matthias
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten