Stop.
Korrektur des letzten Beitrags:
Zitat von
http://www.nrwtv.de/d_presse.php#740
"23.05.2012: Veranstaltungsgenehmigungen/Sperre Startpassinhaber
Bitte beachten Sie, dass Startpassinhaber, die an einer nicht genehmigten Veranstaltung teilnehmen, nach DTU Sportordnung D.2 mit einer Wettkampfsperre bis zu 9 Monaten belegt werden können.
Ob eine Veranstaltung in Nordrhein-Westfalen sportrechtlich genehmigt worden ist, können Sie auf unserer Homepage prüfen (unter „Veranstaltungen“). Alle genehmigten Veranstaltungen werden bei uns aufgeführt und mit einer Genehmigungsnummer versehen. Bitte teilen Sie dies auch Ihren Startpassinhabern mit. "
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