Jetzt bin ich mal gespannt.
Erneute Wende im Fall Erfurt: NADA von eigenem Gutachter düpiert- UV-Bestrahlung ist als Doping zu werten!
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Genau derselben Meinung war ich übrigens von Anfang an! Die Rückführung von Blut war nach Paragraph M1 der WADA-Liste schon immer verboten!
Blutpanscherei bei Sportlern, egal welche Menge und egal ob zum Zweck der Leistungssteigerung oder der Infektvermeidung, war auch vor 2011 schon verboten und die allermeisten Spoirtlern waren sich auch dessen bewusst, sonst wäre das schon viel früher ans Licht der Öffentlichkeit gekommen.)