Zitat:
Zitat von Nordlicht
Nehmen wir doch mal an es gibt ein Wiederholungsspiel und Hertha gewinnt.
Jetzt stell ich mir vor es ist DFB-Pokalfinale 2013 und in der 89. Minute steht es 1:0 für, sagen wir mal, den BVB gegen S04. Jetzt überlegen sich einige der Anhänger der blau-weißen, dass ihnen das ja gar nicht gefallen kann, aber sie ihre Mannschaft trotzdem noch gehörig für die tolle Pokal-Saison feiern möchten und machen sich schonmal auf den Innenraum zu erobern
Worauf ich hinaus will ist, dass wenn man der Klage der Hertha recht gibt man einen Präzdensfall schafft, dessen Auswirkungen katastrophal seien können. So oder so, gehören weder die Fans von Hertha noch von Fortuna in Liga 1 mit so einem assozialen Verhalten!
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Da verwechselt du die Situation und die Gründe für den Spielabbruch. Wenn die Hertha-Fans (also die Fans der in Rückstand sich befindlichen Mannschaft)vsich so daneben benommen hätten, dass das Spiel abgebrochen worden wäre (auf dem besten Wege dazu waren sie ja mit den bengalischen Feuern nach der Düsseldorfer Führung), dann wäre das Spiel mit X:0 oder dem zu dieser Zeit geltenden Rückstand gewertet worden (und keiner hätte von einer Wiederholung gesprochen), das hat es v.a. in den unterklassigen Ligen schon oft genug geggeben, so dass es genügend Präzedenzfälle gibt.
Hier geht's darum, dass sich die Fans der führenden Mannschaft daneben benommen haben..
ZDF-Frontal hat gestern das Thema noch einmal sachlich aufgegrriffen und auch unabhängige Sportlrechtler zu Wort kommen lassen. Der Tenor war so wie die Argumentationslinie von Fuxx, der auch ich im Kern folge.
Natürlich haben sich mehre Hertha-Spieler gegenüber Schiri Stark krass daneben benommen und die gehören in einem separaten Verfahren adäquat bestraft, aber für diese indivduellen Verfehlungen kann man nicht den ganzen Verein in kollektive Sippenhaftung nehmen, wie es der DFB faktisch in seinem Urteil getan hat.