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Alt 18.05.2012, 17:35   #13
noam
Szenekenner
 
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Ort: Ostfriesland
Beiträge: 5.114
einfach mal anrufen bei der polizei und doof fragen was ihr vorgeworfen wird.

der § 49 StVO ist sozusagen die Ahndungsvorschrift gem. § 24StVG der Fehlverhalten gegen die Verhaltensanweisungen aus §§ 1ff.


Wüsste jetzt ehrlich gesagt aber nicht, was man einem gestürztem Radfahrer ohne Fremdschaden vorwerfen sollte.



Ich würde mal anrufen und nachfragen
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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