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einfach mal anrufen bei der polizei und doof fragen was ihr vorgeworfen wird.
der § 49 StVO ist sozusagen die Ahndungsvorschrift gem. § 24StVG der Fehlverhalten gegen die Verhaltensanweisungen aus §§ 1ff.
Wüsste jetzt ehrlich gesagt aber nicht, was man einem gestürztem Radfahrer ohne Fremdschaden vorwerfen sollte.
Ich würde mal anrufen und nachfragen
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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