gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Triathlon Trainingscamp Südbaden
Triathlon Trainings-
lager Südbaden
Triathlon Trainingslager Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
04.-07.06.2026
EUR 299,-
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Ordnungswidrigkeit
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 18.05.2012, 17:35   #13
noam
Szenekenner
 
Benutzerbild von noam
 
Registriert seit: 04.04.2010
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 5.114
einfach mal anrufen bei der polizei und doof fragen was ihr vorgeworfen wird.

der § 49 StVO ist sozusagen die Ahndungsvorschrift gem. § 24StVG der Fehlverhalten gegen die Verhaltensanweisungen aus §§ 1ff.


Wüsste jetzt ehrlich gesagt aber nicht, was man einem gestürztem Radfahrer ohne Fremdschaden vorwerfen sollte.



Ich würde mal anrufen und nachfragen
__________________
Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist offline   Mit Zitat antworten