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Alt 18.05.2012, 16:39   #11
TomX
Szenekenner
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 388
Mal den Anhörungsbogen abwarten.

Da steht sicher drauf, was deiner Freundin vorgeworfen wird und sie kann sich kann überlegen, ob das zutreffen kann oder nicht.

Auf jeden Fall den anhörungsbogen nur dann zurückschicken, wenn

a) sich daraus konkret ergibt, was ihr vorgeworfen wird und
b) das nicht stimmt

Sollten nicht beide Alternativen KUMULATIV gegeben sein, den Anhörungsbogen wegwerfen.

Kann ja auch sein, dass das ganze sich durch Verfolgungsverjährung in Wohlgefallen auflöst, ob nun was dran ist oder nicht.

Die beträgt 3 Monate und wird durch die Anhörung unterbrochen. Aber nur einmalig. D.h., wenn die Anhörung am Unfallort schon erfolgt ist, tritt durch den Anhörungsbogen keine weitere Unterbrechung ein.

Das wird bei den Ordnungsämtern gern übersehen
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