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Alt 18.05.2012, 14:16   #1
Joerg aus Hattingen
Szenekenner
 
Benutzerbild von Joerg aus Hattingen
 
Registriert seit: 06.07.2007
Beiträge: 2.506
Ordnungswidrigkeit

So, jetzt benötige ich mal ein paar Tipps.
Meine Freundin ist letztens über stillgelegte Bahnschienen gestürzt. Sie selber blieb bis auf unausweichliche Blessuren unverletzt.
Was passierte: Die Straße, die sie befuhr, wird an der Stelle von einem Paar Bahngleisen schräg gekreuzt. Der ehemalige Bahndamm ist ein Radweg, der von der Straße aus nicht zu sehen ist. Ob an der Kreuzungsstelle ein entsprechendes Schild steht, das auf den Radweg hinweist, kann ich mangels Ortskenntnis nicht sagen, darum werden wir uns am kommenden WE kümmern. Jedenfalls ist ihr Vorderrad aufgrund der Nässe (es regnete) und der schräg zur Fahrbahn verlaufenden Schienen, ausgebrochen und sie gestürzt. Außer verletztem Stolz ist nichts weiteres passiert . Es war kein weiteres Fahrzeug involviert. Sie hat allerdings aus Vorsicht einen Krankenwagen bestellen lassen, ich vermute, da werden dann auch gleich die Polibären informiert. Jedenfalls waren die dann vor Ort und fragten sie aus. Die Sanitäter konnten sie gar nicht erst mitnehmen, der eine musste wohl dem wortführenden Polizisten klarmachen, dass man nu endlich mit der Patientin zum KH fahren wolle.
Die hinzugekommene Polizei hat sie angezeigt, sie soll eine Ordnungswidirgkeit nach §49 StVo begangen haben und hat einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, den sie innerhalb einer Woche ausgefüllt zurücksenden soll. Nur, was genau ihr vorgeworfen wird, wird aus dem Anhörungsbogen nicht klar. Daher meine Frage, reicht es aus, der Polizeibehörde dies als Antwort zu senden bzw darum zu bitten, die angeblich begangene Ordnungswidrigkeit zu spezifizieren?

Danke, Joerg
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