Grundsätzlich gilt:
Zitat:
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Zitat von Sportordnung DTU
F.1.j) Liegt die Wassertemperatur unter 14,0 °C darf ein Schwimmen nicht durchgeführt werden.
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Lediglich bei den Schülern werden die Schwimmstrecken verkürzt, ansonsten
kann der Einsatzleiter zwingend das Tragen eines Neoprens anordnen und die max. Schwimmzeit wird festgelegt. D.h. wer keinen Neopren trägt und/oder die maximale Schwimmzeit überschreitet wird disqualifiziert.
Alles andere regelt diese Tabelle (F.1.l) in der
Sportordnung.