Zitat:
Zitat von triphi
Oh, ok.. Wieder etwas schlauer ;-) Ich dachte, bei Privatverkäufen ist das nicht möglich/unüblich, da ja normal auch keine Recht auf eine Wiederrufsfrist besteht, wie das bei dem Kauf bei einem gewerblichen Verkäufer der Fall ist.
|
Du kannst bei privaten Deals aushandeln was du willst, solange es nicht gegen geltendes Recht verstösst.
Das bedarf nichtmal der Schriftform.
Zitat:
Ebay bietet ja extra für solche Probleme an, den Prozess über den Service Paypal zu machen, womit etwaige Zahlungs- und Zustellungs"probleme" abgesichert werden können.
|
Paypal iss ne Tochter von ebay und bietet nen (kostenpflichtigen) Service, für den ebay eigentlich schon kassiert.
Und eingeschränkt: denn denen gehts nur um
Käufer-Schutz.
Mir als Verkäufer zockense quasi die Gebühren aus der tasche, tun gleichzeitig aber rein gar nix für mich. Wenn ein Käufer behauptet, die Ware wär nedd in Ordnung und er schickte sie zurück, tuts aber nicht (...oder sie kommt wundersamerweise nicht bei mir an...), guck ich genauso hybsch in die Röhre wie ohne deren 'wertvolle' Hilfe.
Kann mir aber persönlich egal sein;- hab mit ebay und Paypal nix mehr zu schaffen.
Zitat:
Jedoch weiß ich nicht, ob dies auch bei den Kontaktanzeigen möglich ist
|
Sobald aufgrund ner Kontaktanzeige n Trauschein ausgestellt ist, geht nix mehr.
Nur halt Scheidung, und da trägt Paypal keinerlei Kosten. Weder für die eine noch für die anderen Seite.
