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Alt 27.04.2012, 15:14   #19
blaho
Szenekenner
 
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Registriert seit: 07.11.2006
Ort: Hattersheim am Main
Beiträge: 820
Zitat:
Zitat von chris.fall Beitrag anzeigen
hier z.B. Paragraph 2 Abs (2) GG nicht greift. Oder gehört es zu den Grundrechten, sich schlagen zu lassen, weil die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" höher einzustufen ist als das Recht auf "körperliche Unversehrtheit"?
Christian
Wenn sie nicht geschlagen werden wollte, könnte sie sich ja nach türkischem Recht scheiden lassen. Das will sie aber nicht. Wo ist das Problem?
blaho ist offline   Mit Zitat antworten