Zitat:
Zitat von chris.fall
hier z.B. Paragraph 2 Abs (2) GG nicht greift. Oder gehört es zu den Grundrechten, sich schlagen zu lassen, weil die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" höher einzustufen ist als das Recht auf "körperliche Unversehrtheit"?
|
Es wird doch der Mann benachteiligt. Welche Grundrechte des Mannes werden denn hier berührt, weil er sich nicht scheiden lassen kann.
Denn was du zitierst betrifft ja die Frau.