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Alt 20.04.2012, 21:42   #12683
ben_11
Szenekenner
 
Benutzerbild von ben_11
 
Registriert seit: 21.04.2008
Ort: Niederhöchstadt
Beiträge: 1.235
Ich bin nochmal OT, aber ich hab ne Antwort auf meine Anfrage bei der NADA:

Zitat:
Zitat von Email der NADA
Sehr geehrter Herr Mxxxx,

vielen Dank für Ihre Medikamentenanfrage.

Die inhalative Anwendung des Wirkstoffes Salbutamol ist mit dem Do*ping*reglement der WADA (The World Anti-Doping Code. The 2012 Prohibited List. International Standard. 1.1.2012) ver*ein*bar. Die Anwendung stellt keinen Doping-Verstoß dar.

Bis zum 31.12.2010 musste die inhalative Anwendung von Salbutamol, Salmeterol und inhalativen Glukokortikoiden (= Kortison) bei Testpool-Athleten durch eine „Erklärung zum Gebrauch“ (DoU) im Vorfeld bei der NADA angezeigt bzw. bei Nicht-Testpool-Athleten durch ein ärztliches Attest aus*ge*wie*sen werden. Dies entfällt seit dem 1.1.2011. Die Anwendung muss jedoch bei einer Dopingkontrolle angegeben bzw. ge*nannt werden und wird auf dem Kontrollformular vermerkt. Bitte beachten Sie, dass Salbutamol auf diese Weise nur bis zu einer maximalen Dosis von 1600 µg pro 24 h (je nach Präparat bis zu 8 Hübe bzw. bis zu 16 Hübe am Tag) angewandt werden darf. Um den Athleten den Umgang mit ihren Medikamenten zu erleichtern und die Gefahr zu verringern, dass der Athlet bei einer Dopingkontrolle keine genauen Angaben über seine in der letzten Zeit angewendeten Medikamente machen kann, kann ihm der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin die Verabreichung attestieren. Es sollte neben dem Wirk*stoff die genaue Dosierung in mg oder µg und die Ver*ab*reichungsart fest*ge*hal*ten sein. Dies kann formlos geschehen, auf der Homepage der NADA (www.nada-bonn.de) ist dazu auch ein Formular zu finden (Medikamenten-Meldung), welches als Attest*vor*la*ge verwendet werden kann. Diese Medikamenten-Meldung ist lediglich als Gedächtnisstütze für den Athleten bzw. für das Kontrollformular gedacht und soll nicht zusätzlich bei der NADA ein*ge*reicht werden. Ein Attest oder eine Medizinische Ausnahmegenehmigung für Salbutamol sind nicht mehr nötig.
[...]
Damit ist die Sache zumindest für mich geklärt und ich verzichte darauf mir wieder ein Attest ausstellen zu lassen.
ben_11 ist offline   Mit Zitat antworten