Zitat:
Zitat von ben_11
Und auch weiter nichts zu tun brauchst, außer bei einer Kontrolle angeben, dass du was genommen hast.
Hier nochmal der Auszug aus der Prohibited List 2012 bzw. den Änderungen:
Salbutamol und Salmeterol waren bereits ab dem 1.1.2011 nicht mehr im Vorfeld bei der NADA anzeigepflichtig. Dies gilt ab 2012 auch für Formoterol per Inhalation. Die Anwendung dieser Substanzen muss aber weiterhin bei einer Dopingkontrolle auf dem Kontrollformular angegeben werden. Zusätzlich kann der Sportler bei der Kontrolle eine schriftliche Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Anwendung vorlegen. Dazu bietet die NADA ein einfaches Formular an (Medikamentenmeldung),
die schriftliche Bescheinigung kann aber auch formlos erfolgen. Das Formular muss der NADA nicht mehr übersendet werden.
Da steht: kann der Sportler [...] vorlegen! Nicht muss!
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Ich halte das für unglücklich formuliert. Das kann bezieht sich meines Erachtens auf die Formvorschrift für die schriftliche Bescheinigung - die kann aus einem Nada-Formblatt oder einem formlosen Arztschrieb bestehen. Denn wichtig ist nicht in erster Linie die Handreichung der Nada sondern die Regeln. Guck mal hier in Regel 5.3:
TUE-Standard_2012_V3.3.pdf