Zitat:
Zitat von FLOW RIDER
Die Amis hätten da kurzen Prozess gemacht und ihn bei der Festnahme erschossen nach dem Motto es ging LEIDER nicht anders, wir wollten ihn ja lebendig festnehmen aber er hat sich gewehrt und dann blieb uns keine andere Wahl.
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Ich weiß nicht, willst Du wirklich Wildwest-Methoden in der Rechtsprechung einführen? Ich will das definitiv nicht. Ich gestehe äußerste Ausnahmesituationen zu, aber genau das sollten sie auch bleiben. Im Fall Breivik ist zum jetztigen Zeitpunkt keine Ausnahmesituation mehr gegeben und ihn in die lebenslange Klappsmühle zu stecken wäre die größtmögliche Demütigung für ihn. Und auch Nachahmungstäter (in dieser ultra-terroristischen Kategorie) sind durch lebenslang weit mehr abgeschreckt als durch Martyrertod.
@pmp: Natürlich würde ich genauso empfinden, wenn meine eigenen Kinder davon betroffen wären. Aber es ist äußerst richtig in einer zivilen Rechtsprechung, daß Betroffene nicht den Richter und schon gar nicht über Leben und Tod machen.
Und nochwas: wie würdest Du reagieren, wenn der Attentäter Dein Sohn wäre?
Daß Breivik nach Stand der Dinge nicht mehr frei kommen darf egal wie, ist klar und ich denke auch unbestritten. Und wie in 20-30 Jahren entschieden wird ... sollte man vielleicht bewusst erst in 20-30 Jahren entscheiden, und nicht jetzt.