Zitat:
Zitat von bellamartha
Das ja, aber ich glaube, dass auch dort eine Sicherheitsverwahrung im Anschluss an die Haft möglich ist. Ob die lebenslang sein kann, ist mir nicht bekannt.
Gruß, J.
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Das müsste in Norwegen wohl so funktionieren:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/...er-1.1125317-2
Anscheinend hat man aber erwogen, Breivik wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" anzuklagen.
Ob das gemacht wurde, darüber hab ich auf die Schnelle nichts gefunden.
WENN man das aber gemacht hat, dann scheint es so zu sein, dass sich die Höchststrefe um 9 Jahre verlängern kann. Insgesamt also 30 Jahre.
Eine Sicherungsverwahrung wäre aber dann offensichtlich ausgeschlossen.