Moin,
Zitat:
Zitat von drullse
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Da es dem Radler zu langsam geht, überholt er mich (im Auto) rechts
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Das ist grundsätzlich erlaubt, siehe
§ 5 Abs. 8 StVO Vor Gericht gibt es allerdings immer wieder Ärger darüber, wie "ausreichend Raum", "mäßige Geschwindigkeit" und "besondere Vorsicht" auszusehen haben!..
Zitat:
Zitat von drullse
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um dann vor mir zu kreuzen und das Auto vor mir links zu überholen
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Gegen das Linksüberholen ist rein rechtlich auch erst mal nichts zu sagen, siehe
§ 5 Abs. 1 StVO
So wie sich der Kollege dann weiter verhalten hat, vermute ich natürlich sehr, dass er sich bei den beiden Überholvorgängen nicht StVo-Konform verhalten hat. Aber grundsätzllich ist beides erlaubt!
Zitat:
Zitat von drullse
Am Ende der Straßen dann eine große Kreuzung mit einer Hauptverkehrsstraße, dreispurig je Richtung und einem beutzungspflichtigen Radweg, der in gutem Zustand ist. Was macht unser Held? Bei Rot in die Kreuzung, nicht mal die kreuzenden Radfahrer abgewartet sondern dort durchgedrängelt und dann auf die Fahrbahn in den fließenden Verkehr eingefädelt.
Nennt mich kleinlich aber ich finde dieses Verhalten zum Kotzen. Vor allem weil es dazu beiträgt, dass wir Radfahrer im Renndress ganz speziell als Feindbild herhalten dürfen. Es gibt absolut keinen Grund, dort NICHT auf dem Radweg zu fahren (es sei denn, man hat das Hirn zu Hause gelassen oder meint, Regeln gelten grundsätzlich nur für Andere).
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Da stimme ich Dir voll zu! Meine "Lieblinge" hier - Browntown ist eine Universitätsstadt - sind die ganzen Honks ohne Licht - gefühlt sind es von drei Radfahrern zwei - sehr gerne wird hier auch auf der linken Seite gefahren.
ABER: Ver- und Gebote werden nur eingehalten, wenn man deren Sinn auch einsieht. Ich muss z.B. an
dieser Kreuzung fast täglich von oben rechts kommend nach links abbiegen. Benutze ich die dort extrem schlechten Radwege, brauche ich dafür drei(!) Ampelphasen, benutze ich einfach die Linksabbiegerspur, nur eine...
Viele Grüße,
Christian