Zitat:
Zitat von deirflu
Stimmt nicht, ein Verbot gibt es nicht, man bekommt es in diversen Fassungen im Buchhandel.
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Wie ist diese Aussage in Einklang mit einem Urteil des Landgerichts München I aus diesem Jahr zu bringen, worin eine Veröffentlichung untersagt worden ist?
http://www.focus.de/kultur/buecher/b...id_722030.html
Ich kann mir nicht vorstellen - und darum ging es ursächlich - das man problemlos in einer Fußgängerzone dieses Werk verteilen dürfte.