Zitat:
Zitat von drullse
144.2
Im Sinne dieser Regel sind die folgenden Umstände als Unterstützung anzusehen und somit nicht erlaubt:
b der Besitz oder das Benutzen von Video- oder Kassettenrekordern, Radios, CD-Playern, Funkgeräten,
Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten im Wettkampfbereich,
Weswegen der Einwurf von Gollrich weiter oben ebenso falsch ist.
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So jetzt sind wir beim penibeln Pfenningfuchsen angekommen...
Der Walkman ist ein
Audioabspielgerät...
Es kann keine "Videorekodern"
keine Kassettenrekordern
es kann keine Radioabspielen
keine CDs abspieln
ich kann damit nicht Funken
und nicht telefonieren...
damit ist es mit keinem dieser Geräte in diesem Sinne Ähnlich....
Eine Ähnlichkeit wäre gewesen wenn Sie Geräte ausschließlich auf Ihre Fähigkeit des Abspielen von Musik beschrieben hätten.
Haben Sie nicht... also habe ich weiterhin recht....
Zum mal mir sicher keine Sportverordnung den gernellen Besitz eines der obengenannten Geräte verbieten darf... evtl. das Mitführen während eines Wettkampfes aber das haben Sie auch nicht geschrieben....
Ich mag so ungenaue Beschreibungen nicht und teil meines Jobs ist es auch so Sachen anzukreiden und aufzufinden

....
Die Intention der Verordnung ist mir klar... die Aufführung ist Mangelhaft, Stümpferhaft und uneindeutig
