Zitat:
Zitat von Matthias75
Gerade mal einen kurzen Blick in die AGB von Mikatiming (Championchip) geworfen http://www.mikatiming.de/f.03_agb.htm.
Interessant ist §6.4:
6.4 Der Veranstalter gestattet uns im Rahmen seines datenschutzrechtlichen Weisungsrechts, die von uns bearbeiteten, listenmäßigen personenbezogenen Daten, die sich auf eine Angabe über die Zugehörigkeit des betroffenen zu der betreffenden Personengruppe, Berufs-, Branchen oder Geschäftsbezeichnung, Namen, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr beschränken, für Zwecke der Werbung und der Mark- und Meinungsforschung selbst zu nutzen und an Dritte zu übermitteln.
Das heißt, wenn Mikatiming die Zeitnahme übernimmt und keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, dürfen die Daten an Dritte weitergeben.
Matthias
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Das mag MIKATIMING zwar so schreiben.
Nur, ob es auch rechtens ist, mag ich als Nichtjurist nicht abschließend zu beurteilen.
Habe aber das dumme Gefühl, dass MIKATIMING hier zu weit geht.
Zumal man als Wettkampfteilnehmern meines Wissens recht selten, wenn überhaupt, eine einfach auszuwählende, explizite Widerspruchsmöglichkeit (Ankreuzen bzw. Kreuz weglassen) bei der Anmeldung angeboten bekommt.