Gerade mal einen kurzen Blick in die AGB von Mikatiming (Championchip) geworfen
http://www.mikatiming.de/f.03_agb.htm.
Interessant ist §6.4:
6.4 Der Veranstalter gestattet uns im Rahmen seines datenschutzrechtlichen Weisungsrechts, die von uns bearbeiteten, listenmäßigen personenbezogenen Daten, die sich auf eine Angabe über die Zugehörigkeit des betroffenen zu der betreffenden Personengruppe, Berufs-, Branchen oder Geschäftsbezeichnung, Namen, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr beschränken, für Zwecke der Werbung und der Mark- und Meinungsforschung selbst zu nutzen und an Dritte zu übermitteln.
Das heißt, wenn Mikatiming die Zeitnahme übernimmt und keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, dürfen die Daten an Dritte weitergeben.
Matthias