Zitat:
Zitat von Willi
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Der Veranstalter (im Triathlon i.d.R. der Landes- oder Bundesverband) überträgt die Erbringung der Dienstleistung weiter an den Ausrichter (i.d.R. ein Verein oder eine Agentur), der wiederum eine Zeitnahmefirma als Unterauftragnehmer einschaltet ... wobei auch diese natürlich freies Gestaltungsrecht bzgl. der vertraglichen Rahmenbedingungen haben ....
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In den seltenstens Fällen wird ein Verband der Veranstalter sein.
Meist ist Veranstalter und Ausrichter der Selbe (Verein). Mitunter ist auch der Zeitnehmer der selbe. Wer sagt denn, dass Zeitnahme immer eingekauft wird?
Würde ich einen Vertrag mit einem Zeitnehmer machen, stünde dort definiert, wann und in welcher (digitalen) Form die Daten zur Verfügungung stehen müssen. Gleichzeitig würde ich die Veröffentlichung durch den Zeitnehmer selbst untersagen.
Wird aber jeder anders machen.
Wenn nach Vertragserfüllung die Ergebnisse der Zeitnehmerfirma gehören würden, wäre etwas gangz ganz falsch gelaufen.