Im Regelwerk steht für dieses Jahr zumindest in Niedersachsen, dass eine Sichtkontrolle zu erfolgen hat, bei der man Helme mit deutlichen äußeren Beschädigungen abweisen soll.
Inwieweit man mit den Aerohelmen in die Wechselzone kommt, bleibt also wahrscheinlich weiterhin Auslegungsache bzw. hängt davon ab, wie viel der Kampfrichter über die Girohelme weiß.
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