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Zitat von KernelPanic
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Hi,
meines Wissens gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO nur für Kraftfahrzeuge, es sei denn es steht explizit eine bestimmte Maximalgeschwindigkeit ausgeschildert (Ortsschild reicht nicht!). Die Geschwindigkeit des Fahrrads muß allerdings der Verkehrssituation angepasst werden.
Mehr dazu gibt's hier zu finden.
Gruß
Thomas