10.03.2012, 10:37
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Szenekenner
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Zitat:
Zitat von Wikipedia
In Deutschland sind das Versetzung, Wechsel des Vorgesetzten, Fortbildung, Beförderung, Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst, Freistellung als Betriebsrat, Erziehungsurlaub, Betriebsübergang nach § 613a BGB oder Höhergruppierung. Das sind die Gründe, die von der Rechtsprechung anerkannt sind. [6] Das Bundesarbeitsgericht hat formuliert, was triftige Gründe sind. [7] Eine gesetzliche Regelung besteht nicht. Häufig gibt es einen tarifvertraglichen Anspruch, zum Beispiel im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT).
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Quelle: Wikipedia
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