Zitat:
Zitat von sbechtel
Das Problem für mich ist: Nach meinem Rechtsverständnis kann ich ihm das Ganze nicht mal übel nehmen.
Dummerweise gilt er, solange nicht rechtskräftig verurteilt, als unschuldig. Warum sollte man also einem Unschuldigen den Ehrensold, Zapfenstreich und weitere Privilegien verwehren?
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Wulff trat aus politischen Gründen zurück, weil der Vorwurf erhoben wurde er hätte als Amtsträger Vorteile genommen. Laut dieser Logik sind es keine persönlichen Gründe gewesen. Dehalb ist es korrekt ihm derzeit die Vergütung zuzugestehen.
Wenn er allerdings sich sicher ist keine Vorteile genommen zu haben und dies sich im Ermittlungsverfahren/Strafverfahren auch so festgestellt wird, entfiele die Rechtfertigung eines Rücktritts aus politischen Gründen. Ergo, es wäre ein Rücktritt aus persönlichen Motiven und demzufolge hätte er keinerlei Anspruch auf den "Ehren"Sold.