Zitat:
Zitat von Matthias75
Sorry, bin berufsbedingt ein Pedant, wenn es um (rechtliche) Formulierungen geht.
In der Sportordnung steht nicht "nicht genehmigte Triathlon/Duathlon-Veranstaltungen" oder "Veranstaltungen im Geltungsbereich der DTU" etc, sondern nur "nicht genehmigte Veranstaltungen". Insofern ist der Rahmen, welche Veranstaltungen damit gemeint sind, für mich nicht genau abgesteckt. ....
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für mich schon. denn im punkt A1 der sportordnung wird der rahmen, für den sich der verband zuständig sieht, konkret benannt (und in Punkt B noch einmal detailliert erläutert).
aber das ist erbsenzählerei, da du nie erleben wirst, dass ein triathlonverband sperren für reine laufwettkämpfe ausspricht, da sie dafür gar nicht zuständig sind (siehe A1). alles andere ist von dir hineininterpretiert.
Zitat:
Zitat von Matthias75
...... Wenn ich mich mit ein paar Kumpels treffe, um den Ortsmeister zu ermitteln und mir dabei eine solche "Qualitätsüberwachung" egal ist, ist das mein Problem....
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richtig, sehe ich genauso. und sicherlich auch jeder verband. problematisch wird nur, wenn für diese privatmatches mit dem begriff "triathlon" auf ausschreibungen, plakaten oder in zeitungen geworben wird. denn dann ist für einen außenstehenden nicht mehr unterscheidbar, ob es privat oder offiziell (genehmigt) ist. denke mal nur darum gehts den verbänden. die wollen nicht unterbinden, das sich hinz und kunz am wochenende mal einen ausmatchen, sondern dass hinter dem begriff "triathlon", wenn er öffentlich benutzt wird, auch ein gewisser standard steckt.