Zitat:
Zitat von Aerml
Wie schon angesprochen, das ist mWn nicht erlaubt. Passiert was, guckst du von mir aus Stereo, aber bestimmt ned schlau aus der Wäsche.
Guckst du StVO:
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Die Frage ´Musik erlaubt: ja/ nein?` wurde hier schon gestellt.
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Meinen Smilie haste ignoriert, oder?

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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
Geändert von sybenwurz (22.02.2012 um 22:53 Uhr).
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