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Zitat von flaix
Bedingung: Das Ausscheiden erfolgt aus „politischen oder gesundheitlichen Gründen“. Die mehrseitige juristische Untersuchung geht darum der Frage nach, was unter „politischen“ Gründen zu verstehen ist.
Und kommt zu dem Ergebnis: „Gründe, die im privaten Verhalten des Präsidenten liegen, werden eher keine politischen Gründe im Sinne des (Gesetzes, d. Red.) sein.“ Es sprächen vielmehr „starke Argumente“ dafür, dass „politische Gründe“ nur solche seien, die „unmittelbar mit der Ausübung des Amtes des Bundespräsidenten zusammenhängen“.
Zugleich weist die Studie einschränkend darauf hin, dass es in der Frage des Ehrensoldes für zurückgetretene Bundespräsidenten bislang „keine Staatspraxis“ und so gut wie keine juristische Kommentierung gebe. Für Bundespräsident Wulff heißt das: Im Falle eines Rücktritts kann er sich des Ehrensoldes nicht sicher sein.
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Ich kenne den Wortlaut seines Rücktrittes noch nicht. Aber ich denke Wulff war nicht so blöd einfach so lapidar seinen Rücktritt zu erklären ohne den Wortlaut nicht vorher juristisch absichern zu lassen im Hinblick auf den Ehrensold. Was ich bisher weiß hat er zur Einleitung schon mal gesagt, dass er "aus politischen Grünen zurücktrete, da er das Vertrauen der Mehrheit der Deutschen verloren habe". Das klingt doch schon mal gut für den Ehrensold.