Zitat:
Zitat von NBer
wenn ich das richtig in erinnerung habe, klagte krabbe gegen die doppelbestrafung. sie wurde 2 jahre vom DLV gesperrt, und danach noch einmal 2 jahre vom intern. leichtathletikverband......
|
Nein, nicht so ganz treffend ;-) . Ich habe mal hier nachgelesen:
http://www.sportrecht.org/Publikatio...201-krabbe.pdf
Kurzfassung:
Sie klagte auf Schadensersatz, weil ihr durch die Sperre die Berufsausübung untersagt wurde. Für eine solche Klage (um entgangene Einkünfte) sind die ordentlichen Gerichte zuständig.
1.
Das Gericht sah den IAAF aufgrund derer Regelwerke als nicht zuständig an. Zuständig sei allein der Deutsche Verband gewesen. Deswegen wäre die Verlängerung der einjährigen Sperre durch den IAAF um weitere 2 Jahre unwirksam.
2.
"Schließlich hält das Gericht eine insgesamt 3-jährige Sperre wegen Medikamentenmißbrauchs, also nur für eine Sportwidrigkeit, für deutlich zu hoch, da dadurch übermäßig in die Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) der Kl. eingegriffen werde; ..... Eine Sperre wegen Dopings im Erstfall darf grundsätzlich zwei Jahre nicht übersteigen; dann darf das geringere Delikt der Sportwidrigkeit im Erstfall ein Jahr Sperre nicht übersteigen.
(Clenbuterol stand damals noch nicht auf der Dopingliste, deswegen Sperre wegen Sportwidrigkeit und nicht wegen Dopings)
3.
Schadensersatz für entgangene Einkünfte: 1.2 Mios. Dafür musste der IAAF und der Deutsche Leichtathletikverband 50/50 aufkommen.
-qbz