Zitat:
Zitat von Rhing
Ich find Arnes Kommentar gut und richtig.
Er hat doch nix gegen das Urteil geschrieben, sondern dagegen, dass es jetzt erst kommt. Das ist doch der Grund für die "Stammtischurteile". Da wird erst JAHRElang über die Zuständigkeitsfrage gestritten, ohne auf Sachfragen einzugehen. Klar, als RA weiß ich, dass jeder Richter zunächst mal fragen muß: Warum ausgerechnet ich. Jeder hat ein Recht auf seinen gesetzlichen Richter, mit guten Gründen, denn so soll Manipulation vermieden werden, indem die Sache zu einem mehr oder weniger "genehmen" Gericht kommt. Nur muß diese Frage halt geklärt werden und zwar zügig. Es ist doch ein Unding, dass die Klärung der Zuständigkeitsfrage länger dauert als die Klärung der Sachfrage. Wenn die Sachfragen länger dauern, ist das verständlich, denn da müssen Sachverständige ran, Zeugen gehört werden etc. Aber die Zuständigkeit muß schnell geklärt sein, eben um den Sachfragen die notwendige Aufmerksamkeit zukommen lassen zu können. Und genau so hab ich Arnes Kommentar verstanden.
Klar ist das Urteil wichtig, um den Beteiligten zu zeigen, dass es so nicht geht. Die Frage ist doch nicht "kein Urteil". "Albern" ist das Urteil, weil es jetzt erst kommt. Wenn die Zuständigkeitsfrage nach nem halben Jahr geklärt gewesen wäre, hätten wir schon 2,5 Jahre ein Urteil. Das hat doch nix mit "der arme Ulle" zu tun. Dass es ein Urteil gibt, stand und steht außer Frage. Jetzt ist es aber eins für (und gegen) Insider. Die Stammtische haben die Frage schon längst archiviert und das Ergebnis, das Ulle bei der TdF erzielt hat, interessiert keinen mehr. Wer jetzt statt seiner "eingerückt" ist, weiß keiner mehr.
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Na ja, Du weißt aber auch, dass Anwälte durchaus Verfahren durch mehr oder wenig unsinnige Anträge in die Länge ziehen, wenn das ihrem Mandanten nutzt. Und soweit ich informiert bin, waren es in diesem Fall Ullrichs Anwälte. Aber gut, irgendwann wird es ja veröffentlicht, und dann werde ich in den "Facts and Submissions" nachlesen, warum es tatsächlich so lange gedauert hat.
Grundsätzlich muss man an der Stelle festhalten, dass Verfahren keineswegs per se so lange dauern.