Zitat:
Zitat von Tobias23
Interessante Frage. Stellt sich raus: Es ist eine Vertragsstrafe, diese bemisst sich am Gehalt des Fahrers.
UCI Cycling Regulations, Part 14 Anti-Doping (PDF).
Dort Artikel 326. Grob ist das ein Jahresnettogehalt. Ob die Preisgelder die er zurückzahlen muss da schon drin sind oder noch extra gehen, überblick ich gerade nicht.
Nachtrag: In welcher Sportart gibts das noch?
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Danke! So ähnlich dacht ich's mir. Wüsste aber nicht, dass das jemals bei irgendwem durchgesetzt wurde. Und ich meine, mal einen Kommentar von jemandem gelesen zu haben, der aussah, wie einer, der sich mit sowas auskennt, dass das auch völlig undurchsetzbar wäre.
Schau mer mal ...