Zitat:
Zitat von Megalodon
Dazu müssen Verfahrensfehler erstmal vorliegen.
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Ich hoffe ja mal, dass die bei der Verfahrensdauer gründlich gearbeitet haben....
Zitat:
Zitat von Megalodon
...Dann ergeht nämlich die gleiche Entscheidung unter Vermeidung/Änderung des gerügten Verfahrensschritts. Unter Umständen sogar mit neuer Verhandlung, allerdings mit altem Ergebnis.
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Dauert dann aber wahrscheinlich nochmal mindestens 4 Jahre....