Zitat:
Zitat von tandem65
Kauf Dir einen Nabendynamo und einen passenden LED-Scheinwerfer dazu. Wenn Du zu geizig bist ist das Dein Problem. Die StVZO ist mittlerweile nicht mehr hinderlich wenn es um gutes Licht am Rad geht.
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Kann mich über meine Beleuchtung nicht beklagen. Das Thema war aber wie du richtig schreibst
Zitat:
Zitat von tandem65
Da gibt es nichts zu klären, ausser den Ansprüchen, die der Fußgänger stellen könnte.
Da zieht §3 Absatz 1
Das Sichtfahrgebot.
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Also: Wer einen Fußgänger nicht so zeitig sieht dass er bremsen kann ist zu schnell gefahren oder wenns besser klingt.... Hat nicht den richtigen Strahler für sein Tempo.